Eltern, die im Zuge einer Scheidung oder Trennung das Besuchsrecht erhalten haben, wünschen sich oft einen neutralen und zwanglosen Ort, an dem sie sich mit ihren Kindern treffen können. Eine pädagogisch-psychologisch geschulte Fachkraft nimmt an den Treffen teil. Sie trägt zur Beseitigung von Ängsten und Unsicherheiten bei und bietet Hilfestellung bei Problemen.
Derzeit bieten wir das Begleitete Besuchsrecht in folgenden Zentren für Beratung & Begleitung an:
- Amstetten
- Baden*
- Bruck/Leitha* 1)
- Gänserndorf*
- Korneuburg*
- Krems
- Melk 1)
- Mödling*
- Schwechat*
- St. Pölten
- Wr. Neustadt*
- Zwettl
1) Familienberatungsstelle
* Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Nähere Informationen erhalten Sie bei der landesweiten INFOline unter 02742/90 600, per Email an service@noe.hilfswerk.at und bei Ihrem örtlichen Hilfswerk (siehe Standorte).







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